Legionellenprüfung

Als Experte für Trinkwasserhygiene führen wir für unsere Kunden die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfung nach § 14 (3) Trinkwasserverordnung und entsprechend der Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) durch.

Die sichere und fachgerechte Durchführung der gesetzlichen Legionellenprüfung beinhaltet die zertifizierte Probenahme, die kostenfreie Beratung im Vorfeld und auf Wunsch auch die kostenfreie Information Ihrer Mieter nach §21 TrinkwV. Zur Untersuchung senden wir die Proben in akkreditierte Trinkwasserlabore.
Wenn der technische Wert für Legionellen mit einer Anzahl von über 100 KBE (= koloniebildende Einheiten) in 100 ml einer Trinkwasserprobe überschritten wird, muss der Inhaber oder Betreiber der entsprechend kontaminierten Trinkwasseranlage unverzüglich eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung durchführen lassen. Dies übernehmen wir als qualifizierte und zertifizierte Sachverständige für Sie.


Gern fertigen wir von Zorn Haustechnik in Königsbach-Stein alle notwendigen Unterlagen für Sie aus, erstellen ein LV für Sie und kümmern uns im Anschluss um die Sanierung der Trinkwasseranlage.